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Ruth und Hilde müssen einen "Judenstern" tragenSeit Anfang 1941 mussten Ruth und Hilde auch den so genannten „Judenstern“ tragen. Da sie die einzigen jüdischen Jugendlichen in Uedem waren, muss es furchtbar gewesen sein, mit dem Judenstern auf die Straße gehen zu müssen und von anderen Leuten angestarrt zu werden. Außerdem war es Juden verboten, auf dem Bürgersteig zu laufen. Sie mussten vielmehr zwischen Bürgersteig und Straße in der Gosse laufen. Zu diesem Zeitpunkt war das ganze Leben durch Verbote und Einschränkungen geprägt. Hilde und Ruth konnten keine Süßigkeiten, Frischmilch und Seife mehr kaufen. Radioapparate und Telefon, die bisher noch eine Verbindung zur Außenwelt dargestellt hatten, mussten abgegeben werden. Bücher aus Leihbüchereien durften nicht mehr ausgeliehen werden, und falls die Geschwister mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Verwandten fahren wollten, durften sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Zwischen 20:00 Uhr am Abend und 6 Uhr am Morgen herrschte Ausgehverbot. Später wurde auch die Haltung von Haustieren verboten. Hast du ein Haustier? Wie würdest du dich fühlen, wenn man dir befiehlt, dein Haustier wegzugeben? Wenn man sich nicht an die genannten Regeln hielt, wurde man streng bestraft.
Der Judenstern musste ab dem 1. September
1941 in Deutschland
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Dateiname: |
dv_7.html |
Datum: |
01.06.2015 |
Erstellt von : |
Marc Timmer und Annika Ramcke |
Text von: |
R. Warrener |
Fotografien: |
B1, B3 - Foto Warrener - JHM Amsterdam B2 - (c) Stadtarchiv Uedem |