Rolf Peter Stern
Die Familie
Machtergreifung 1933
Schulbesuch verboten
Auswanderung
Einmarsch1940
Schicksal der Eltern
Rotterdam
Westerbork
Fahrt in den Tod
Schicksal d. Angehörigen
Quellen


Rolf Peter Stern

 1940 Einmarsch der Deutschen


Mit dem Einmarsch der Deutschen in die Niederlande veränderte sich alles. Überall hingen Schilder mit dem Text „Vor Joden verboden“. Juden durften nicht ins Schwimmbad, ins Kino oder auf Spielplätze. Ab Mai 1942 mussten Juden auch in den Niederlanden den Judenstern tragen. Dies galt auch für Kinder ab einem bestimmten Alter. Da Rolf-Peter zu diesem Zeitpunkt 9 Jahre alt war, musste auch er den Judenstern auf seiner Jacke tragen, wenn er das Haus verließ. Er musste die öffentliche Schule verlassen und auf eine jüdische Schule gehen.

Im Oktober 1940 musste die Familie umziehen. Nach dem Einmarsch der Deutschen im Mai 1940 war es deutschen Juden nicht erlaubt, in Küstennähe zu wohnen. Die Familie hielt sich einige Monate im Dorf Waspik auf, das ungefähr 20 km von Breda entfernt war. Walter Stern arbeitete dort in der „Neederlandse Chroomlederfabrik“. Er stellte viele Anträge, um nach Breda zurückzukehren zu können. Diese wurden aber vom Bürgermeister abgewiesen. Erst Ende 1941 erhielt die Familie die Erlaubnis, wieder in Breda zu wohnen. Sie lebte dort in der Artilleriestraat 1. Nachdem jüdische Kinder nicht mehr öffentliche Schulen besuchen durften, ging Rolf-Peter in die Jüdische Schule, die dort von Januar bis November 1942 betrieben wurde (16).

Am 3. Juli 1942 wurde Walter Stern verhaftet, weil er einen Rundfunkempfänger im Haus hatte. Dies war streng verboten, da man damit auch britische Sender hören konnte. Er wurde im Lager Haaren (Polizei- und Untersuchungsgefängnis des Sicherheitsdienstes Herzogenbusch) inhaftiert. Von dort kam er am 13. August 1942 ins Lager Amersfoort.

Margot Cohen, ein Mädchen aus Goch im gleichen Alter wie Rolf-Peter, schilderte ihre Erlebnisse aus Amsterdam:

„Am Ende der Woche waren nur noch 9 Kinder in der Klasse. Annie beschloss, dass es für mich zu gefährlich sei weiterhin dort hin zu gehen. Ich hätte so gerne Lesen gelernt, aber es war richtig. Ich hatte Angst alleine von der Schule nach Hause zu laufen. Nun würde ich in der Nähe der Wohnung bleiben und Schlittschuh laufen üben. Am nächsten Tag erfuhr ich, dass ich nicht länger zum Kanal gehen konnte. Papa Is erzählte mir, dass jüdische Kinder, nicht länger Schlittschuh laufen dürften. Ich durfte nur am Rand des Kanals stehen und zu schauen, wie die anderen an mir vorbei glitten. Ich fragte Annie, ob ich zum Spielplatz in der Nähe der Schule gehen dürfte, aber sie sagte mir, dass jüdische Kinder dort nicht mehr spielen dürften. Papa Is und ich machten einen langen Spaziergang. Er hatte mir noch nicht erzählt, dass die Träger des gelben Sterns nicht länger den Bürgersteig benutzen durften. Wir gingen schweigend durch die Gosse am Rande des Bürgersteigs und hielten uns an den Händen (3).“


Rolf-Peter Stern (stehend zweiter von links)
in der jüdischen Schule in Breda,
die er von Januar bis August 1942 besuchte.
Die abgebildeten Kinder tragen einen Judenstern.
(B3)


Nordring 4

verboten

Überall hingen derartige Verbotsschilder
(B1)

Muster

Am 1942 mussten auch in den Niederlanden alle Juden einen sogenannten "Judenstern" tragen
(B2)





Dateiname:
RP06.html
Datum:
226.06.2015
Erstellt von :
Dante Browder :-),Benedikt Pieper ;-D
Text von:
Ruth Warrener
Fotografien:
B1 - Sammlung Warrener - Gedenkstätte Westerbork
B2 - Sammlung Warrener - Jüdisches Museum Amsterdam
B3 (c) Aline Penneward - eingebettet: http://www.communityjoodsmonument.nl/attachment/282236