Kurt Hoffmann
Die Familie
Aus Kindern werden "Juden"
Mischling I. Grades
Reichspogromnacht
Befreiung aus Dachau
Arbeitsdienst / Wehrdienst
Nach dem Krieg
Schicksal der Familie
Quellen

Kurt Hoffmann

Mischling I. Grades


Die Nationalsozialisten teilten Menschen in verschiedene Rassen ein. Sie grenzten vor allem die zwei Rassen Arier und Juden voneinander ab. Die "Arier" waren ihrer Meinung nach der ideale Menschentyp und deshalb sollte dieser über andere Rassen herrschen. Juden stellten sie als Hauptfeind der arischen Rasse dar. Sie behaupteten, dass die Juden der arischen Rasse schaden wollten. 1935 führte man die Nürnberger Rassengesetze ein. Sie verboten unter anderem Ehen zwischen Ariern und Juden. Durch die Vermischung der Rassen sahen sie die "Reinheit des deutschen Blutes" gefährdet.

In diesem Gesetz wurde auch der Begriff „Mischling“ eingeführt:

  • „Mischling I. Grades“: (2 jüdische Großeltern u. 2 arische Großeltern)
  • „Mischling II. Grades“ (1 jüdischer Großelternteil)

Die sogenannten "Mischlinge" hatten im Laufe der Zeit gegenüber den so genannten "Volljuden" einige Vorteile. So durften sie im Allgemeinen länger öffentliche Schule besuchen oder mussten ab 1941 keinen Judenstern tragen. Weiterhin wurden sie nicht als „wehrunwürdig“ eingestuft und konnten den Arbeits- und Wehrdienst ableiten. Während man ab 1938 versuchte, alle in Deutschland lebenden "Volljuden" zur Auswanderungen zu bewegen, sollten „Mischlingen I. Grades“ in Deutschland bleiben dürfen.

Kurt und seine Schwestern waren demnach „Mischlinge I. Grades“. Sie hatten durch die Mutter zwei jüdische und durch den Vater zwei arische Großeltern. Die Geschwister hätten deshalb eigentlich länger die Schule besuchen dürfen. Außerdem hätten sie nicht bei öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen werden dürfen. Aber wie man sieht, kümmerte sich in der Provinz niemand um diese Feinheiten. Hier waren sie nur Mitglieder der großen jüdischen Familie Koopmann. Ob diese Aktionen nur der 150-prozentigen nationalsozialistischen Haltung des damaligen Ortsgruppenleiters Ernst Salzmann zu verdanken waren, oder allgemein in kleineren Gemeinden so beliebig gehandelt wurde, ist nicht bekannt.

Als das Gocher Bürgermeisteramt 1938 wegen der anstehenden Auswanderung der Mutter Anna Hoffmann aufgefordert wurde, Informationen über die Familie an die Gestapo Düsseldorf zu liefern, führt die Information „israelitische Religion“ vom stellvertretenden Bürgermeister Ernst Salzmann zu aufwendigen Prüfungen des tatsächlichen Rassestatus von Kurt [7]. Die Gestapo Düsseldorf vermutete daraufhin, dass Kurt Hoffmann seine Religionszugehörigkeit verschleiern wollte:

"... Der Sohn Kurt Israel ist noch in Düsseldorf, Witzelstr. 5/b. Merkel, wohnhaft. Er gibt sich als Mischling aus. ... Nach einem Bericht des Bürgermeisters in Goch vom 15.1.39 ...ist seine Religionszugehörigkeit mit 'israelitisch' ausgegeben [8]."

Am 11. September 1939 wurde Kurt Hoffmann zu einem Verhör bei der Gestapo eingeladen. Dort konnte er durch seine Geburtsurkunde nachweisen, dass er nicht der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörte [9].

In der Zusammenfassung der Aussage durch einen Mitarbeiter der Gestapo wurde daraufhin auch nicht mehr als "Kurt Israel" sondern nur noch als "Kurt" Hoffmann bezeichnet. Die Namensergänzung "Israel", die alle männlichen Juden ab 1939 führen mussten, konnte er nun weglassen. Wenn ein „Mischling I. Grades“ der jüdischen Religion angehörte wurde er zum so genannten „Geltungsjuden. Er verlor damit alle Vorrechte und wurde rechtlich wie ein „Volljude“ behandelt.

Als Kurts Schwester Ellen 1939 den niederländischen Juden Arthur van Leeuwen in Gennep heiratete, verlor sie deshalb den Status als "Mischling". Ellen galt vom Zeitpunkt ihrer Ehe an in Deutschland als so genannte "Geltungsjüdin" bzw. "Volljüdin". Für Ellen hatte dies zur Folge, dass sie in den Niederlanden 1942 den "Judenstern" tragen musste, den Namenszusatz "Sara" trug und vielen anderen diskriminierenden Maßnahmen nach der Besetzung der Niederlande hinnehmen musste. Ihre Deportation1943 erfolgte, weil sie als „Geltungsjüdin“ eingestuft wurde. Als „Mischling“ wäre sie nicht deportiert worden.







Voßstraße 16

Schautafel zu den Rassegesetzen der Nürnbergergesetze von 1935

Nürnberger Gesetze 1935
Schautafel
(B1)





Dateiname:
kh_04.html
Datum:
07.06.2015
Erstellt von :
R. Warrener
Text von:
R. Warrener
Fotografien:
B1 -gemeinfrei http://de.wikipedia.org/wiki/Jüdischer_Mischling#/media/File:Nuremberg_laws.jpg