Ruth Mayer
Die Familie
Rassegesetze
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Nach dem Krieg
Stolpersteinverlegung
Quellen

Ruth Mayer

Rassegesetze


Wenn Ruth evangelisch war,
warum wird sie dann hier
auf der Seite der jüdischen Kinder Gochs genannt?


Nun, für die Nationalsozialisten war die „Rasse“ und nicht die „Religion“ entscheidend. Obwohl Ruth wie auch ihre Eltern evangelisch waren, wurde Ruth entsprechend der Nürnberger Rassengesetze von 1935 als „privilegierter Mischling“ angesehen, da mindestens zwei Großeltern Juden und ihr Vater nun evangelisch getauft worden war. Otto Mayer wurde entsprechend der Rassengesetze als „Jude“ betrachtet, weil er vier jüdische Großeltern hatte.

Aufgrund seiner so genannten „privilegierten Mischehe“ mit einer „arischen“ Christin wurde er von einigen diskriminierenden Maßnahmen und später auch von den drei von Goch ausgehenden Deportationen ausgeschlossen.

Kennkarte Otto Mayer

Kennkarte von Otto Mayer, 1939.

Obwohl Otto Mayer seit 1927 evangelischer Christ war, wurde er aufgrund der rassischen Einstufung mit dem "J" als Jude gekennzeichnet. Der Namenszusatz "Israel", den alle männlichen jüdischen Bürgern führen mussten, ist ebenfalls zu sehen. (B1)









Parkstraße 17

Wohnungsübersicht der Gocher Juden 1941

Anhang eines Schreibens des Gocher Landrats an die Gestapo Düsseldorf vom 26.9.1941 (B2)

Diese Liste befasst sich mit der Erfassung bzw. der Freimachung von Juden bewohnter Wohnungen (2). Besonders makaber an dieser Liste ist, dass bereits vor dem Beginn der ersten und zweiten Deportation am 26.10 und 10.12.1941, diejenigen jüdischen Mitbürger durchgestrichen wurden, die für diese Deportationen vorgesehen waren.

Stolperstein Ruth Mayer

Stolperstein
Ruth Mayer
(B3)

Stolpersteine Familie Mayer

Stolpersteine der Familie Mayer
(B4)





Dateiname:
rm03.html
Datum:
30.03.15
Erstellt von :
R. Warrener
Text von:
R. Warrener
Fotografien:
B1 - StAG Kennkartensammlung
B2 - StAG Gestapoakten
B3, B4 - R. Warrener