Familie Jakob Koopmann

Ein "Stürmerartikel" über Anna Hoffman

Ein Beispiel für Maßnahmen die bei Liebesverhältnissen von "Ariern" und "Juden" getroffen wurden.
Nach den Nürnbergergesetzen galt eine derartige Verbindung als Rassenschande und war verboten.
Wurde ein Vergehen entdeckt musste man mit schlimmen Maßnahmen rechnen.

Auffällig an diesem Artikel ist auch die Hetzsprache des Stürmers,
der an diesem Beispiel demonstrieren möchte, was einem Arier passieren kann,
wenn er sich mit einer Jüdin einlässt.

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Stürmerkasten auf dem Gocher Marktplatz

Quelle: „Der Stürmer“, Nr. 24, Juni 1936, Institut für Zeitungsforschung der Stadt Dortmund, abgebildet in: Reinhard Schipppkus, Aspekte der Geschichte Gochs 1933-1945, Schriftenreihe der Stadt Goch, Nr. 4, hrsg. von der Stadt Goch 1994, S. 136

Rassenschande und Devisenschmuggel

Ein nichtjüdischer Zollbeamter geht an einer Jüdin zu Grunde

Die Jüdin Hoffmann aus Goch (an der holländischen Grenze) stand bei der Polizei schon lange in Verdacht des Devisenschmuggels. Jedoch es war ihr nichts nachzuweisen. Und außerdem besaß die Jüdin Hoffmann den „Unbedenklichkeitsvermerk“. Das ist ein Pass, der der Jüdin gestattet, ohne weiteres und ohne Kontrolle die Grenze zu überschreiten. Diesen Vermerk hatte der Jüdin ein Zollbeamter ausgestellt. Und zwar der Zollsekretär Kreis von der Grenzstelle Grunewald bei Goch. Der Polizei in Goch wurde mitgeteilt, dass der Zollsekretär Kreis auffallend oft im Hause der Jüdin Hoffmann gesehen werde. Er mache Besuche, die bis in die frühren Morgenstunden sich ausdehnten. Und er bringe der Jüdin Geschenke ins Haus, Butter, Fasanen usw. und tue ihr viele Gefälligkeiten. Die Polizei beschloss, schnell und überraschend zuzugreifen. Sie wartete einen Tag ab, an dem der Nichtjude Kreis wieder bei der Jüdin war. In später Nachtstunde umstellten dann Kriminalbeamte das Haus der Jüdin. Sie forderten auf, zu öffnen, aber die Türen blieben fest verschlossen. Endlich erschien die Jüdin in nahezu unbekleidetem Zustande. Sie war sehr freundlich. Allem Anscheine nach wollte sie die untersuchenden Beamten durch ihre Liebenswürdigkeit und durch ihre Erscheinung für sich gewinnen. Es half ihr nichts. Die Beamten taten ihre Pflicht, fanden eine Menge belastendes Material und fanden schließlich auch den Nichtjuden Kreis. Er hatte sich auf dem Dachboden versteckt und hatte damit sein schlechtes Gewissen bewiesen. Nichtjude und Jüdin wurden abgeführt. Es wurde ihnen der Prozess gemacht.

Das Bild, das sich aus den Vernehmungen und aus der Gerichtsverhandlung ergab, war traurig und scheußlich. Die Jüdin Hoffmann, die von ihrem Manne geschieden ist, hatte sich vor längerer Zeit an den Nichtjuden Kreis herangemacht. Kreis war so gewissenlos und ehrvergessen, sich mit der Jüdin einzulassen. Das im Volke wiedererwachte Rassebewusstsein war ihm gleichgültig. Rassestolz besaß er keinen. Und gleichgültig waren ihm auch die von Adolf Hitler erlassenen Nürnberger Gesetze. Er trieb mit der Jüdin Hoffmann bis zu seiner Verhaftung rasseschänderischen Verkehr.

Es kam wie es kommen musste. Vordem war Kreis unbestraft und unbescholten gewesen. Da kam er mit der Jüdin zusammen. Er wurde von diesem Augenblick an charakterlos und ehrlos. Er wurde ein Verbrecher. Er wurde das, was Christus sagte, ein „Sohn der Hölle“. Christus sagte zu den Juden: „Ihr ziehet umher und machet Euch Judengenossen und machet aus ihnen Kinder der Hölle? ...“! (Matth. 23,15.)

Das wurde der Nichtjude Kreis. Er wusste, dass die Jüdin Hoffmann Gelder über die Grenze schmuggelte, aber er verschaffte ihr trotzdem einen „Unbedenklichkeitsvermerk“. Er gab ihr damit die Möglichkeit das deutsche Reich in schwerster Weise zu schädigen. Und er ließ sie ständig und ohne Kontrolle an seiner Grenzstelle passieren. Er wurde zum Verräter an Volk und Vaterland. Er machte sich kein Gewissen daraus. Er machte sich auch keines daraus, den rassesschänderischen Verkehr mit der Jüdin offenkundig aufrechtzuhalten. Er hat dies auch dem ihm zu verhaftenden Kriminalbeamten ganz frech gesagt und hatte der Jüdin sein Bild geschenkt mit der Aufschrift: „Der lieben Anita“.

Vor Gericht wurde festgestellt, dass die Jüdin Hoffmann mehrere hunderttausend Mark über die Grenze geschmuggelt hatte. Sie hatte also nach dem jüdischen Gesetzbuch gehandelt, in dem geschrieben steht: „Oft ist erlaubt die nichtjüdische Obrigkeit um den Zoll zu betrügen. Denn es heißt: Du brauchst nicht bezahlen, was du schuldig bist.“ (Coschen Hamischbal? 369, 6 Haga)

Die Große Strafkammer in Kleve verhängte über beide die entsprechenden Urteile. Beide erhielten:

  • die Jüdin Hoffmann: 2 Jahre Zuchthaus und 150.000 Mark Geldstrafe,
  • der Nichtjude Kreis: 1 ½  Jahre Zuchthaus und 3 Jahre‚ Ehrverlust.

Das Leben des ehemaligen Zollsekretärs Kreis ist damit vernichtet. Er hat sich mit Juden eingelassen und er ging am Juden zu Grunde.

 

 

 

Dateiname: fkoopj3.htm
Datum: 09.12.2006
Erstellt von: Ruth Warrener
Fotografien: Ruth Warrener , Stadtarchiv