- Briefwechsel des Ortsgruppenleiters Ernst Salzmann
wegen Ellens Teilnahme an einem Gocher Sportfest
Ellen Hoffmann im Alter von 12 Jahren, 1932 Foto: Stadtarchiv Goch (Ausschnitt) |
Ernst Salzmann Ortsgruppenführer der NSDAP und Verwaltungsdezernent in Goch Foto: Schippkus, Aspekte der Geschichte Gochs |
Anna Flies Mittelschulrektorin Foto: Stadtarchiv Goch |
Schreiben des Ortsgruppenleiters Ernst Salzmann an den Ortsgruppenführer des NSLB (Nationalsozialistischen Lehrer-Bundes) Wagner
... Wie mir berichtet wurde, hat bei der volksdeutschen Kundgebung ein Mädel nichtarischer Abstammung bei den Volkstänzen mitgewirkt. Obwohl es der betreffenden Lehrerin bekannt sein dürfte, dass es mehr als Brauch ist, dass bei volksdeutschen nationalsozialistischen Veranstaltungen Personen nichtarischen Abstammung nicht zugelassen werden, hat man dieser selbstverständlichen Forderung nicht Rechnung getragen. Ich bitte Sie als Ortsgruppenführer N.S.L.B., die betreffende Schulleiterin zu einer Stellungsnahme zu veranlassen und nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass auch in dieser Beziehung dem volksdeutschen und nationalsozialistischen Empfinden Rechnung getragen wird.
N.b. Ich bin nicht gewillt, eine derartige Frechhbeit zu dulden und wundere mich, dass nicht ein Pg. (Parteigenossen-d. Autor) die sofortige Entfernung der Person veranlasst hat.
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Schreiben an die Schulrektorin Anna Flies An Frau Mittelschulrektorin F L I E S G O C H In der Anlage übermittele ich Ihnen die Abschrift eines Schreibens des Ortsgruppenleiters der N.S.D.A.P, das am 27 ds.Mts. mir zuging. Ich bitte Sie ergebens, Ihre Stellungsnahme schriftlich niederzulegen und mir baldmöglichst zugehen zu lassen zu wollen.
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(der Brief ist in der Sütterlingschrift verfasst worden und deswegen für viele nicht lesbar) |
Antwortschreiben der Mittelschuldirektorin vom 3. Oktober 1934 .... 3. Oktober 1934 Auf das mir am 2. Oktober (...) durch Ihre Vermittlung zugegangenes Schreiben des Herrn Ortsgruppenleiters der NSDAP erwidere ich bezüglich der zu klärenden Angelegenheit zunächst grundsätzlich folgendes: 1.) Es handelt sich bei der Schülerin Ellen Hoffman um eine Halbarierin, da der Vater Arier und zwar evangl. Christ gewesen ist. Diese Schülerinnen genießen aufgrund des Gesetzes den Vorzug vor Nichtariern, werden also in gewissen Fällen nicht auf eine Stufe mit ihnen gestellt. 2.) Der Herr Kultusminister Rust hat in seinem Erlass, betreffend des Staatsjugendtags, verfügt, daß die an deutschen Schulen zugelassenen nichtarischen Schüler auch die Teilnahme an den nationalpolitischen Belehrungen auf Wunsch zu gestatten ist. Ich fasse (diesen) den Erlaß als Entgegenkommen gegen diese Schüler auf, da das Gesetz sich ja nur gegen die Überfremdung der deutschen Schulen, nicht aber gegen den einzelnen Schüler richtet. Zu unserem besonderen Falle erkläre ich, dass eine Auslese der Schülerinnen für den Tanz nicht stattgefunden hat. Die beiden Oberklassen wurden geschlossen zur Teilnahme aufgefordert. Voraussetzung für die Mitwirkung war allerdings, daß die Schülerin das zur Rolle passende Kleid zur Verfügung stellen konnte, weil keine Ausgaben gemacht werden sollten. — Es fügte sich so, daß gerade die erforderlichen durch 3 teilbare Anzahl von Mädchen sich meldeten, darunter die beanstandete Schülerin. Eine nachträgliche Zurückweisung wäre für sie als einzige eine unverdiente Kränkung gewesen, hätte auch die beiden anderen Partnerinnen zum Rücktritt gezwungen. Ich lege gerade aus nationalen Gesichtspunkten Wert darauf, daß das betr. Gesetz von Nichtariern richtig aufgefaßt wird. Da die Schülerin nach Beendigung ihrer Schulzeit voraussichtlich nach Amerika übersiedelt, dürfte sie vielleicht häufig genug Gelegenheit haben. Missverständnisse über das im Ausland so sehr angegriffene Gesetz berichtigen zu helfen. Der Nachschrift im Schreiben des Herrn Ortsgruppenleiters der NSDAP muß ich entnehmen, daß die Zurückweisung der betr. Schülerin als eine von uns beabsichtigte Herausforderung angesehen wird. Ich kann mir nicht denken, daß irgend ein Mitglied des Kollegiums der Mittelschule jemals zur Veranlassung gegeben hat, daß man eine derartige Geistesverfassung bei uns voraussetzen darf. Außerdem würde ja schon die Rücksicht auf die Veranstalter & den Zweck des Festes ein solches Verhalten verboten haben. Ich kann nur annehmen, dass eine aus falscher Auffassung unseres Handelns hervorgegangen augenblicklichen Erregung (heraus veranlaßt haben kann) die Veranlassung dazu gewesen ist (sein kann), den Herrn Ortsgruppenleiter der NSDAP in dieser Sache zu bemühen.
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Antwortschreiben des Ortsgruppenführers Wagner an Frau Anna Flies am 7. Oktober 1934
An Frau Mittelschulrektorin F L I E S
Unter Bezugnahme auf ihr Schreiben vom 3.ds.Mts. teile ich Ihnen folgendes mit:
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Quellen:
Dateiname: | fkoopj2a.htm |
Datum: | 07.01.2007 |
Erstellt von: | Ruth Warrener |
Fotografien/Bilder: | Stadtarchiv, B201 |