Bestimmungen für die Evakuierung der Juden aus Goch

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Evakuierung der Juden aus Goch

Aufgrund des Runderlasses des Reichssicherheitshauptamtes vom 1.10.1941-IV B 4 - 266/41 g - werden aus der Gemeinde Goch folgende Juden evakuiert.

1) Jakob Israel Chen, geb. am 27.6.1899 und 2) Ehefrau,
3)Adolf Israel Devries, geb. am 28.6.1876 und
4) Erna Auerbach, geb. am 7.8.1898 alle vier wohnhaft in Goch, Weezerstr. 29
5) Karl Israel Sternefeld, geb. 9.6.183 wohnhaft in Goch Herzogenstr. 36.

Der Transport geht am Montag den 27.10.41 ab Düsseldorf um 7,50 Uhr.
Die fünf Juden aus Goch müssen daher am Sonntag den 26.10.41 gegen 14 Uhr in M.-Gladbach, Bahnhof - Eilgutschuppen - sein, sie fahren ab M.-Gladbach um 16,09 Uhr mit einem planmässigen Personenzug.

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Es muss pro Person mitgenommen werden:

  1. Zahlungsmittel bis zu 100.- RM
  2. Ein Koffer mit Ausrüstungsgegenständen bis zu 50 Kg
  3. Vollständige Bekleidung.
  4. Bettzeug mit Decke.
  5. Verpflegung für 8 Tage (Brot, Mehl und Hülsenfrüchte)
  6. Marschverpflegung für 2 Tage. (Butterbrote)

Die Juden dürfen nich mehr mitnehmen, als sie auf einem kurzen Marsch tragen können.
Nicht mitgenommen werden dürfen:
- Wertpapiere, Devisen, Sparkassenbücher usw.
- Wertsachen jeder Art ( Gold, Silber, Platin usw) Mit Ausnahme des Eherings.
- Lebendes Inventar

Lebensmittelkarten, sind abzunehmen und der Wirtschaftsamt zu übergeben

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Vermögenseinziehung

Das Vermögen der zu evakuierenden Juden wird mittels kleinem Formular staatspolizeiliche sichergstellt und beschlagnahmt. Das Formular ist daher bei der Vorladung von den Juden zu unterschreiben und festzuhalten. Die vorliegenden Vermögenserklärungen sind von jedem Juden auszufüllen und zu unterschreiben und zurückzugeben. SämtlicheFformulare müssen bis Freitag, den 24.10.41 vormittags in Düsseldorf Dtapoleitstelle, II B 4, Zimmer 226, sein.

Die Wohnung der Juden sind bei der Abholung zu verschliessen und zu versiegeln.

 

 

 

Dateiname: deportation1a.htm
Datum: 02.06.2005
Erstellt von: Ruth Warrener
Fotografien: Ruth Warrener